Heilige Messen
am Sonntag, dem 15. Februar,
um 7.30, 9.30 und 19.00 Uhr,
am Montag, dem 16. Februar, und
am Dienstag, dem 17. Februar,
jeweils um 7.00 Uhr
Anbetung: Sonntag bis Dienstag
jeweils zwischen der Heiligen Messe am Morgen
und der Abendmesse/Vesper/Schlussandacht
Eucharistische Vesper
am Montag, dem 16. Februar, um 18.00 Uhr
Feierliche Schlussandacht
am Dienstag, dem 17. Februar, um 15.00 Uhr
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„Der Herr ist im Tabernakel gegenwärtig mit Gottheit und Menschheit. Er ist da, nicht Seinetwegen, sondern unseretwegen: Weil es Seine Freude ist, bei den Menschen zu sein. Und weil Er weiß, dass wir, wie wir nun einmal sind, Seine persönliche Nähe brauchen. Die Konsequenz ist für jeden natürlich Denkenden und Fühlenden, dass er sich hingezogen fühlt und dort ist, sooft und solange er darf.“
Hl. Edith Stein in einem Brief
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Historisch gesehen wurzelt der Brauch des ‚Vierzigstündigen Gebets‘ im Gedenken an die seit frühesten Zeiten auf 40 Stunden berechnete Grabesruhe Christi.
Seit dem 16. Jahrhundert wurde eine solche Gebetszeit auch als Andacht in Notsituationen zu anderen Zeiten des Jahres abgehalten. Erstmals bezeugt ist das für das Jahr 1527 in Mailand.
In Eichstätt haben die Jesuiten diese Anbetungsstunden unmittelbar nach ihrer Ankunft im Vorfeld des Aschermittwochs eingeführt.
Beim ‚Vierzigstündigen Gebet‘ wird eine in der Eröffnungsmesse geweihte Hostie zur Anbetung ‚ausgesetzt‘.
So wird deutlich, dass die eucharistische Anbetung eine Entfaltung der Eucharistiefeier ist, die selbst der größte Anbetungsakt der Kirche ist. Sie verlängert und intensiviert, was in der liturgischen Feier selbst vollzogen wird.
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„Lieben wir es, beim Herrn zu sein. Da können wir alles mit ihm bereden. Unsere Fragen, unsere Sorgen, unsere Ängste, unsere Freuden, unsere Dankbarkeit, unsere Enttäuschungen, unsere Bitten und Hoffnungen.“
Benedikt XVI. in seiner Predigt bei der Vesper in Altötting am 11. September 2006











